Aktueller Stand Anerkennungen ausländischer Berufsabschlüsse
Wie bereits bekannt ist zählt der Beruf der diplomierten Radiologiefachperson HF in der Schweiz zu den reglementierten Berufen. Das heisst das eine Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen (Prüfung der Gleichwertigkeit) für die Berufsausübung zwingend erforderlich ist. Die Anerkennung wird vom SRK durchgeführt und besteht aus einem PreCheck der kostenlos ist und dem eigentlichen Anerkennungsverfahren. Aktuell setzten die meisten Arbeitsgeber für eine Anstellung einen positiven PreCheck voraus.
Im ersten Halbjahr 2025 sind beim Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) insgesamt 238 PreChecks für eine Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses als Radiologiefachperson eingegangen. Von diesen 238 PreChecks stammten 210 Kandidat:innen aus EU/EFTA Ländern und 28 aus Drittstaaten. 200 (188 EU/EFTA, 12 Drittstaaten) der 238 PreChecks konnten positiv bewertet werden 38 (22 EU/EFTA, 16 Drittstaaten) erhielten ein negatives Resultat.
Insgesamt 129 Kandidat:innen haben einen Antrag auf Anerkennung gestellt. 111 davon haben eine vollständige Anerkennung erhalten, 5 erhielten eine Anerkennung mit Auflagen (zB. Praktikum zum Erwerb der praktischen Erfahrung), 12 Personen eine Teilanerkennung in einem der 3 Fachgebiete und 1 Person erhielt eine Absage.
Es kann festgestellt werden, dass die fachliche Unterstützung durch die SVMTR mitgeholfen hat, dass im 1. Semester 2025 bereits mehr Abschlüsse anerkannt werden konnten als im gesamten letzten Jahr.
Grundsätzlich ist für Kandidat:innen aus den EU/EFTA Ländern sowie Drittstaaten der Erwerb bei einem – verglichen mit der schweizerischen generalistischen Ausbildung – , gleichwertigen ausländischen Berufsabschluss mit wenig Aufwand möglich (durch einreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen). Als Vergleich gilt die Ausbildung auf Stufe Höhere Fachschule. Für Teilanerkennungen (nur ein Teilgebiet der medizinisch-technischen Radiologie Diagnostische Radiologie, Nuklearmedizin oder Radio-Onkologie) gibt es aufgrund von bilateralen Vereinbarungen Grundlagen für Radiologiefachpersonen aus EU/EFTA Ländern sowie aus dem kanadischen Bezirk Quebec. Für Bewerber:innen aus Drittstaaten gibt es zurzeit keine rechtlichen Grundlagen um spezialisierte Abschlüsse anzuerkennen.
Für Fragen zu den Anerkennungen hat die SVMTR eine E-Mail eingerichtet: Anerkennung@SVMTR.ch